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"Operation Talat Pasa", Berlin


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Berlin, Anfang März 2006: Berliner Innensenator erwägt Demonstrationsverbot

02.03.2006 22:40

Der für die Berliner Innenverwaltung zuständige Senator Körting (SPD) teilte in einer Rundfunksendung mit, dass er ein Verbot oder zumindest Auflagen der ultranationalistischen Demonstration erwägt, die von einer sogenannten "Operation Talat Pasa" für den 18. März 2006 angekündigt wurde.

Die Arbeitsgruppe Anerkennung bittet alle Abonennt/Innen, sich möglichst bald brieflich an den Innensenator zu wenden und die Gründe zu erläutern, warum die nationalistischen Aufmärsche in der multiethnischen und multireligiösen Stadt Berlin nicht stattfinden sollten:

Senatsverwaltung für Inneres

Herrn Dr. Ehrhart Körting Klosterstraße 47

10179 Berlin

Oder über seine Webseite:

http://www.berlin.de/sen/inneres/leitung/index.html

http://www.berlin.de/sen/inneres/leitung/senleben.html

http://www.aga-online.org/de/aktionen/detail.php?newsId=107

Mit freundlichen Grüßen

Der AGA-Vorstand

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берлинскый сенатор (внутренныx дел) Кöртинг из партии СПД на одной радиопередаче сказал, что обдумывает запретить ультранациональную акциу "Оператион Талат Паса", что турки планируют провести 18ого марта 2006 в берлине. АГА просит своим абониментам и вообше здравамысляшим людям писать письма етому сенатору АСАП и обьяснить почему ета акция не долйна пройти в берлине. далее даны его цонтацтс.

just google "Operation Talat Pasa" & u'll find why this action should'nt take place in berlin:)

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Interview mit dem Senator für Inneres Dr. Ehrhart Körting (SPD) auf Radio Multikulti, Café Global am 02.03.2006, 14:14 - 14:18 Uhr

Christian Stahl: Am 18. März wollen sie marschieren: türkische Nationalisten, angeführt von der linksnationalistischen Arbeiterpartei aus der Türkei, einer Splitterpartei, und zwar in Berlin. Gegen die Lüge vom Völkermord an den Armeniern, so heißt es im Aufruf der Organisatoren und martialisch geht´s weiter: Man werde „die türkischen Verteidigungsstellen in die Metropolen Europas verlagern.“

Über diese Demonstration und die Aufrufe spreche ich jetzt mit Berlins Innensenator Ehrhart Körting. Schönen Guten Tag Herr Dr. Körting.

Ehrhart Körting: Guten Tag.

Christian Stahl: Die Organisatoren sagen ja, wir warnen Europa, so heißt es in einer Pressemitteilung, die Europäer sollen aufhören die Türkei zu beschuldigen, wenn sie nicht wollen, dass ihre Städte in Flammen stehen wie in Paris. Das ist ja eigentlich ´ne unverhehlte Drohung.

Ehrhart Körting: Also, der Aufruf, der in der Türkei verbreitet wird, enthält einen Hinweis darauf, man solle sich doch besinnen, wenn man nicht so ´was erleben wolle wie in Paris oder ähnliches. Das gehört zu den Bereichen, wo wir bei dem Aufruf sicherlich sehr genau zu prüfen haben, ob der Aufruf damit bestimmte Grenzen überschreitet und ob man bestimmte Grenzen setzen muss.

Christian Stahl: Was könnte das heißen, weil deutschen Faschisten hat man ja schon gesagt, dass man da Demonstrationsfreiheit einschränken kann. Könnte das bedeuten, dass hier auch möglicherweise die Demonstration wegen Volksverhetzung gekippt wird?

Ehrhart Körting: Also Volksverhetzung muss man prüfen. Wissen Sie, das ist ´ne Demonstration, die ist angemeldet. Wir haben ein Versammlungsrecht, was vom Grundsatz her keine Genehmigungspflicht für Demonstrationen enthält, sondern nur ´ne Anmeldepflicht bei der Polizeibehörde. Die Polizeibehörde prüft dann, spricht mit dem Veranstalter und macht Auflagen. Die können sich zum Beispiel auch darauf beziehen, dass bestimmte Plakate oder Aufrufe oder ähnliches dort nicht verbreitet oder mitgetragen werden können, dass bestimmte Redner nicht auftreten dürfen oder was immer es an möglichen Auflagen gibt.

Die Frage des Verbots einer Veranstaltung stellt sich nur dann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung gefährdet ist und auf andere Art und Weise nicht gesichert werden kann und da sind wir zu Recht, auch aus unserer Geschichte mit Verboten gegenüber Demonstrationen sehr sehr sehr zurückhaltend. Das ist von der Versammlungsbehörde zu prüfen. Abschließendes Prüfergebnis hab ich noch nicht.

Christian Stahl: Geschichte ist das Stichwort, um die es bei der Demonstration geht: Der Völkermord an den Armeniern. Der Bundestag hat vor kurzem eine Resolution verabschiedet, wie andere Regierungen, andere Länder auch, über den Völkermord an den Armeniern. Die Veranstalter sagen das Ganze sei eine Lüge und wollen damit auf die Straße gehen. Wenn man das Gleiche über deutsche Geschichte machen würde, dann wär´s klar, das wäre verboten. Wie ist das mit Geschichte anderer Länder?

Ehrhart Körting: Also wir haben einen besonderen Straftatbestand bei uns in unserem Strafgesetzbuch wegen der Einmaligkeit auch des Vorgangs des Holocausts: Wer den Holocaust leugnet und die Judenvernichtung durch das Dritte Reich leugnet, macht sich strafbar. Jede Demonstration, die etwas derartiges vorträgt, ist damit automatisch ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und verboten.

Ansonsten haben wir keinen spezifischen Straftatbestand, der, ich sag jetzt mal ganz vorsichtig, Geschichtsfragen, die von Deutschland anders beurteilt werden oder von vielen Ländern anders beurteilt werden als sie in der Türkei beurteilt werden, etwa unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu packen.

Die Veranstalter behaupten, dass es an den Armeniern keinen organisierten Völkermord gegeben hat. Ich weiß nicht, ob sie in Frage stellen, dass es massenhaft Tote gegeben hat in der seinerzeitigen Situation. Aber das gehört eher zu dem Bereich, wo ich meine, dass man das nicht durch Verbote oder wie auch immer regeln kann, sondern diese Debatte muss offen ausgetragen werden. Da kann ich nur appellieren auch an diejenigen in der Türkei, die solche Aufrufe wie jetzt machen, sich mit der Geschichte auseinander zu setzen.

Christian Stahl: … sagt Berlins Innensenator Ehrhart Körting. Am 18. März wollen türkische Nationalisten in Berlin demonstrieren und zwar gegen die angebliche Lüge vom Völkermord an den Armeniern. Ein Verbot dieser Veranstaltung wird derzeit von der Versammlungsbehörde geprüft. Vielen Dank Herr Körting.

Ehrhart Körting: Danke Ihnen.

Update (03.03.2006):

Die türkische Gemeinde Berlin (ein Dachverband) nimmt an der Veranstaltung am 18. März NICHT teil.

Für ein anderes Datum (Mai/Juni) plant die türkische Gemeinde Berlin mit ihren zugehörigen Vereinen eine eigene Veranstaltung, distanziert sich jedoch von der für den 18. März geplanten.

Der türkische Außenminister Gül hat die Türken in Europa vor der Teilahme an der Veranstaltung gewarnt und es sämtlichen Institutionen, die mit der Türkei zu tun haben, verboten irgendwelche Sympathiekundgebungen für diese Demonstration zu zeigen.

Quelle: Cem Dalaman, live auf Radio Multikulti, 03.03.06, ca. 14:15 - 14:20 Uhr

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Der türkische Außenminister Gül hat die Türken in Europa vor der Teilahme an der Veranstaltung gewarnt und es sämtlichen Institutionen, die mit der Türkei zu tun haben, verboten irgendwelche Sympathiekundgebungen für diese Demonstration zu zeigen.
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AGA, Aktion Sühnezeichen - Friedensdienste & Europäisches Zentrum für Kurdische Studien:

1) Berlin, Samstag, den 18. März 2006: Interkulturelles Programm "Schwierigkeiten des Erinnerns - der Völkermord an den Armeniern"

Unter diesem Motto hat die Arbeitsgruppe Anerkennung - Gegen Genozid, für Völkerverständigung (AGA) gemeinsam mit der Aktion Sühnezeichen - Friedensdiensten e.V. , dem Menschenrechtsverein Türkei-Deutschland (TÜDAY) e.V. sowie mit dem Europäischen Zentrum für Kurdische Studien - Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie e.V. ein interkulturelles Programm entworfen, das sich als Alternative zu den Manifestationen türkischer Ultranationalisten am selben Tag versteht.

Die Veranstaltungen werden von der Bundeszentrale für politische Bildung e.V. unterstützt. Organisationen, die unseren Aufruf ebenfalls unterstützen möchten, melden sich bitte unter Angabe des vollständigen Vereinsnamens und -sitzes bis Dienstag, den 7. März, 17:00 Uhr per Email bei der AGA ([email protected]).

2) Berlin-Charlottenburg, 15. März 2006, AGA-Mahnwache "Keine Ehrung für Völkermörder in Deutschland", 10:00 bis 14:00 Uhr, Hardenbergstraße/Steinplatz (am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus)

3) Zur Kenntnisnahme:

Paris, 15. März, 18:30 Uhr: Protestkundgebung für der deutschen Botschaft wegen Ehrung von türkischen Völkermördern in Berlin

Eine aktuelle Übersicht über die geplanten Aktionen gibt es hier.

Einladung und Programm: Schwierigkeiten des Erinnerns – Der Völkermord an den Armeniern

Datum: Samstag, 18. März 2006

Ort: Universität der Künste, Hardenbergstr. 33, 10623 Berlin-Charlottenburg

14.00 Uhr Historisch-interkulturelle Stadtrundfahrt zu Orten armenischdeutsch-

türkischer Beziehungsgeschichte in Berlin-Charlottenburg

mit Doğan Akhanlı (Tüday), Dr. Tessa Hofmann (AGA), Ulla Kux (ASF)

Beginn: Ernst-Reuter-Platz/Ecke Bismarckstraße

Wegen beschränkter Teilnehmerzahl erbitten wir Ihre Anmeldung an [email protected]

oder unter Tel.: 030/28 395-165.

17.00 Uhr Begrüßung

17.15 Uhr Lesung „Reisewege und Alpträume“ – Auszug aus dem Roman „Madona’nin Son Hayali“

Doğan Akhanlı, Schriftsteller, Köln

17.30 Uhr Vortrag: Mehmet Ali Talat - eine Identifikationsfigur

Eine biographische Skizze

Dr. Hans-Lukas Kieser, Historiker, Basel

Diskussion

Moderation: Ulla Kux (ASF)

19.00 Uhr Pause

19.30 Uhr Lesung: Aus der Prozess-Akte gegen den Talat-Attentäter Soromon Tehlerjan vom 2./3. Juni 1921 in Berlin

Bea Ehlers, Schauspielerin, Berlin, Krikor Melikyan, Schauspieler, Berlin

20.00 Uhr Musik

Nurê, Künstlerin, Berlin

20.15 Uhr Podium: Warum tun wir uns schwer mit dem Völkermord

an den Armeniern?

Prof. Dr. Micha Brumlik, Erziehungswissenschaftler, Frankfurt/Main

Manfred Richter, Dipl.-Päd./Pfarrer, Berlin, Recep Maraşlı, Publizist, Berlin

Diskussion

Moderation: Eva Savelsberg, EZKS

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Open letter to the senator of the interior of Berlin City, Dr. Ehrhart Körting

Offener Brief an Berlins Innensenator Dr. Ehrhart Körting

Fax-No. +49 30 90 27-27 15

Sehr geehrter Herr Dr. Körting,

Ich nehme Bezug auf Ihr Interview mit Christian Stahl auf Radio Multikulti am 02.03.2006, sowie auf die Berichte in der taz Berlin und der Berliner Morgenpost vom 03.03.2006.

Sie sagten in dem Interview, dass die Debatte darüber, ob es einen „organisierten Völkermord“ oder lediglich „massenhaft Tote“ geben habe, offen ausgetragen werden müsse und nicht zu dem Bereich gehöre, den man „durch Verbote oder wie auch immer regeln kann“. Ferner gäbe es einen „besonderen Straftatbestand“ nur in Bezug auf den Holocaust: „Wer den Holocaust leugnet und die Judenvernichtung durch das Dritte Reich leugnet, macht sich strafbar. Jede Demonstration, die etwas derartiges vorträgt, ist damit automatisch ein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und verboten.“

Leider haben Sie nicht näher ausgeführt, auf welchen Holocaust Sie sich dabei beziehen. Ich zitiere aus meinem am 31.01.2005 in der Berliner Zeitung und am 13.02.2005 gekürzt im Tagesspiegel veröffentlichten Leserbrief:

„Die Lebendverbrennung von dreitausend Armeniern am 29. Dezember 1895, die sich in Urfa vor Massakern in ihre riesige Kathedrale geflüchtet hatten, bezeichnete erstmals die amerikanische Missionarin Corinna Shattuck mit dem aus der Bibel entlehnten Begriff Ganzbrandopfer (griech. ´holocausta´). Die New York Times vom 10. September 1895 und 1898 der französisch-jüdische Journalist Bernard Lazare umschrieben mit ´Holocaust´ den gesamten Massenmord des Jahres 1895. Der Engländer Ducket Z. Ferriman bezeichnete in seinem Buch die Tötung von 30 000 Armeniern im April 1909 erneut als Holocaust, gefolgt von Winston Churchill, der 1920 in seinem Buch ´The World Crisis´ (Bd. 4) die ´Massakrierung unzähliger Tausender wehrloser Armenier´ einen ´administrativen Holocaust´ nannte.“

Sie haben in o. g. Interview die „Einmaligkeit auch des Vorgangs des Holocausts“ als Begründung für den Verbotsautomatismus des deutschen Strafgesetzbuches angeführt.

Wenn dem so ist, so haben Sie als Leiter der hierfür zuständigen Behörde die für den 18. März angemeldete Demonstration türkischer Nationalisten in Berlin zu verbieten.

Der deutsche Bundestag hat am 16. Juni 2005 in einer Resolution den Völkermord an den Armeniern implizit als historische Tatsache anerkannt. Eine Diskussion darüber, wie von Ihnen im Interview gefordert, darf es zumindest in Deutschland, insbesondere auch vor dem Hintergrund der damaligen deutschen Beteiligung am Völkermord an den Armeniern, nicht mehr geben!

Ich zitiere aus dem Memo „Die Feststellung des Völkermords an den Armeniern – kein ´Historikerstreit´, sondern Sache und Aufgabe des Juristen“ für Mitglieder des Deutschen Bundestages von Prof. Dr. Otto Luchterhandt, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg vom April 2005:

„Die Geschichte der Vernichtung großer Teile des armenischen Volkes vor 90 Jahren unter der Herrschaft der Jungtürken im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges ist wissenschaftlich nicht nur strukturell, sondern auch bis in die Einzelheiten so weit erforscht und hinreichend dokumentiert, dass das Tatsachenmaterial vollkommen für die Beantwortung der Frage ausreicht ´War es Völkermord oder nicht?´

Die Antwort kann nur von Juristen – Richtern und Rechtswissenschaftlern – gegeben werden, weil das Wort ´Genozid´ bzw. ´Völkermord´ als Rechtsbegriff geprägt und entstanden ist, mit einem verbindlich definierten Inhalt nur als Straftatbestand existiert und seine Feststellung deswegen keine ´Tatfrage´, sondern eine ´Rechtsfrage´ ist.

Die (teilweise) Vernichtung des armenischen Volkes vor 90 Jahren erfüllt die Tatbestandsvoraussetzungen des Völkermordverbrechens sowohl in objektiver (Mordhandlungen usw.), als auch in subjektiver Hinsicht (Zerstörungsabsicht). […]

Deutschland trägt in dem Streit um den Völkermord an den Armeniern historisch, politisch und moralisch wegen seiner Verstrickung in schwerste Völkermordverbrechen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, darüber hinaus aber auch deswegen eine besondere Verantwortung, weil das von der Bundesregierung verwaltete Archivmaterial aus der Zeit des deutschen Bündnisses mit dem Osmanischen Reich im Ersten Weltkrieg bereits für sich allein, d. h. ohne die Hinzuziehung türkischer Archive ungeklärten Zustandes und Qualität, für die verbindliche juristische Feststellung des Völkermordverbrechens ausreicht.

Die förmliche Feststellung ´Es war Völkermord.´ ist von prinzipieller rechtlicher, moralischer und politischer Bedeutung. Die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich war der erste große Völkermord im Europa des 20. Jahrhunderts. Seinen Opfern ist bis heute nicht einmal die minimale Genugtuung durch die Nation der Täter, – das Eingeständnis der Tatsache selbst – zuteil geworden, von einer Sühne der Verbrechen ganz zu schweigen. Die Überlebenden, ihre Kinder und Enkelkinder haben auf eine minimale Genugtuung aber zumindest einen moralischen Anspruch. Förmliche Feststellungen des Völkermords durch parlamentarische Gremien sind späte Akte historischer und moralischer Gerechtigkeit. Sie geben solche Genugtuung. Darüber hinaus tragen sie mit dazu bei zu verhindern, dass Völkermordverbrechen sprachlich zu ´Deportationen´, ´ethnischen Säuberungen´, ´Umsiedlungen´, ´vereinzelten, spontanen Massakern´ heruntergestuft, falsch etikettiert, bagatellisiert und verharmlost werden, um sie als unbequeme Tatsachen dann leichter vergessen zu machen. […]

Die laue, ausweichende, opportunistische Haltung Deutschlands in der armenischen Völkermordfrage ist bedrückend und beschämend. Sie ist unseres Landes unwürdig.

Es ist höchste Zeit, das taktische Finassieren, die aus dem Schielen auf deutschtürkische Wählerstimmen und Wirtschaftsinteressen herrührende Leisetreterei zu beenden und auch im vorliegenden Falle zu der in Fragen von Genozid unbedingt gebotenen eindeutigen Haltung und Sprache zu finden.

Die politischen Verantwortlichen in unserem Landes sollten erkennen, dass Deutschland in der Diskussion um den Völkermord an den Armeniern aus doppeltem Grunde eine besondere Verantwortung zufällt: Zwar mag das Deutsche Reich keine unmittelbare Schuld an der Vernichtung der Armenier tragen, aber es war durch seine viel beschworene und – viel zu lange – gerühmte ´Waffenbrüderschaft´ mit der Türkei im Ersten Weltkrieg intensiv wie kein anderer europäischer Staat in die Geschehnisse vor 90 Jahren verstrickt. Daraus sind bis heute keinerlei Konsequenzen gezogen worden. Sie sollten nun wenigstens auf der moralischen, ´idealpolitischen´ Ebene gezogen werden. […]

Es ist eine moralische Pflicht und eine politische Aufgabe der EU-Staaten im allgemeinen, Deutschlands im besonderen der türkischen Position durch eine klare, unmissverständliche und entschiedene Haltung im Streit um den Völkermord an den Armeniern entgegenzutreten.“

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Erwartungsgemäß läßt Ehrhart Körting (SPD) die Demo türkischer Ultranationalisten am 18. März in Berlin stattfinden und zeigt damit einmal mehr, dass er als Innensenator nicht über die nötige Sensibilität verfügt, um eine Stadt, in der mehr als 180 Nationen zusammenleben, verantwortlich zu regieren.

Körting gegen Demo-Verbot

Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sieht derzeit keine Gründe für das Verbot einer Demonstration von türkischen Verbänden und Organisationen am 18. März in Berlin. Es werde aber geprüft, ob Auflagen erteilt werden, sagte Körting. Die Veranstalter des Aufzugs wollen nach eigenen Angaben für eine Neubewertung des Massakers an Armeniern während des Ersten Weltkrieges im Osmanischen Reich demonstrieren. Die Polizei wird laut Innensenator mit den Anmeldern noch zu einem Gespräch zusammenkommen.

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Free-Faxaktion von Zentralrat der Armenier in Deutschland, Norserunt und dem Forum armenien.am:

Senden Sie ein Free-Fax an Herrn Dr. Ehrhart Körting als Protest gegen seine Äußerungen hinsichtlich des armenischen Völkermordes und der Genehmigung einer türkischen Faschisten-Demonstration in Berlin am 18. März

Free-Faxaktion

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am Gedenkstein für die Opfer des Nationalsozialismus

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, anlässlich der mit Drohgebärden von einigen türkischen Nationalistenvereinen angekündigten "Operation Talat Pascha" führt die Arbeitsgruppe Anerkennung (AGA) am Mittwoch, den 15. März 2006, zwischen 10:00 bis 14:00 am Gedenkstein für die Opfer des Nationalsozialismus am Steinplatz (Berlin-Hardenbergstraße) eine Mahnwache unter dem Motto "Keine Ehrung von Völkermördern in Deutschland!" durch.

Außerdem haben AGA, Aktion Sühnezeichen-Friedensdienste, TÜDAY sowie das

Europäische Zentrum für Kurdische Studien ein interkulturelles

Informationsprogramm "Schwierigkeiten des Erinnerns - der Völkermord an

den Armeniern" für den 18. März organisiert, dessen Einzelheiten Sie in

beigefügter Pdf-Datei finden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Die Veranstaltungen am 18. März werden von der Bundeszentrale für

politische Bildung unterstützt. Falls Sie die Veranstaltungen am 18.

März ebenfalls unterstützen möchten, geben Sie bitte möglichst bis

Dienstag, den 7. März, 17:00 Uhr Bescheid (vollständiger Name bzw.

Vereinsname, Wohnort bzw. Sitz).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tessa Hofmann

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все, кто не владеют немецким языком, также могут, даже очень рекомендуется, принять участие в этой акции протеста против запланированной турками демонстрации памяти Талта паши в Берлине 18-го марта.

внизу письма "Weiter zum Versenden" (далее к отправлению)

LINK

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AGA "no tribute to genocide committers in germany " action in berlin

Berlin-Charlottenburg, 15. März 2006, AGA-Mahnwache "Keine Ehrung für Völkermörder in Deutschland", ab 10:00, Hardenbergstraße/Steinplatz (am Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus)

Die Mahnwache der AGA ist polizeilich genehmigt worden und wird am 15. März 2006 wie geplant ab 10:00 Uhr durchgeführt.Mit dem zuständigen Polizeiabschnitt haben wir folgende Regelungabgesprochen: Teilnehmer der AGA-Mahnwache sammeln sich zwischen 9:45 bis 10 : 00 Uhr vor dem Eingang des Altbaus der Industrie- undHandelskammer (Hardenbergstraße 16-18 ). Dort werden wir abgeholt undzum Mahnmal geführt.

details here:

http://www.aga-online.org/de/aktione...php?newsId=113

Hier wollen die Talat Pascha-Anhänger wieder ihren Kranz niederlegen!

Informationen zum Gedenkstein für die Opfer des Nationalsozialismus

Der Gedenkstein steht in der Nordostecke des Steinplatzes und wurde 1953 vom Bund der Verfolgten des Naziregimes errichtet. Es handelt sich um das erste Berliner Denkmal auch für die ermordeten Juden und war gewissermaßen Antwort des Bundes der Verfolgten auf den zwei Jahre zuvor errichteten Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus,einige Meter weiter. Das Denkmal (2,2 m x 3 m x 1,7 m) besteht ausMuschelkalk und wurde, so stand es ursprünglich an der Seite, "ausSteinen der durch Rassenwahn verwüsteten Synagoge Fasanenstraße"Jüdisches Gemeindehaus zusammengesetzt. Auf einer Bronzetafel liest mandie Inschrift "Den Opfern des Nationalsozialismus", darüber im Stein1933-1945 sowie den Winkel, den politisch verfolgte KZ-Häftlinge tragenmussten, mit den Buchstaben KZ. Davor befindet sich eine Freifläche.Der Gedenkstein wurde seit seiner Aufstellung häufig mit Hakenkreuzenund antisemitischen Parolen beschmiert.

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